Die italienischen Wein-Qualitätsstufen IGT, DOC, DOCG

Viele Jahrhunderte lang wurden Weine ohne irgendwelche Qualitätsstandards gekeltert. Das Fehlen jeglicher Regelungen und Vorschriften ließ daher häufig gepanschte Weine zu, die sogar noch oft mit gefälschten Angaben versehen wurden. Mit einer geregelten Klassifizierung hat Frankreich in den 1930er Jahren begonnen dem Einhalt zu gebieten. Diesen Anordnungen folgten nach und nach alle Weingüter des Landes. Italien begann dann in den 60ern, Spanien und Portugal führten schließlich in den 70er Jahren gesetzliche Standards ein.

 

Klassifizierung der italienischen Weine in drei Qualitätsstufen:

1) Indicazione Geografica Tipica (IGT)

Die Kategorie der „IGT“-Weine ist das Äquivalent des französischen „Vin de Pays“. Diese „typische geografische Angabe“ schreibt vor, dass mindestens 85% der Trauben aus einem bestimmten Ort stammen müssen. Der Prozess der Weinherstellung unterliegt zudem schlussendlicher Begutachtung und Kontrolle.

Dennoch hat diese Kategorie weniger Einschränkungen als die DOC- und DOCG-Vorschriften, die Winzern erlaubt mit unkonventionellen Rebsorten (z.B. Merlot und Cabernet Sauvignon in der Toskana), oder untypischen Herstellungsmethoden zu experimentieren (selbstverständlich in den Grenzen der vorgegebenen und geregelten Qualitätsstandards).

Deswegen erhalten sogar innovative und qualitativ hochwertige Spitzenweine in Italien oft nur den Basis-Status IGT. So auch die in den 70er/80er Jahren auf den Markt gebrachten „Supertoskaner“, wie z.B. Tignanello und Ornelleia. Diese Cabernet-Weine aus internationalen Rebsorten von Weinbergen in der Toskana gelten mittlerweile als legendäre Klassiker unter den Weinsammlern.

2) Denominazione di Origine Controllata (DOС)

Das Gesetz über die staatlich „kontrollierte Herkunftsbezeichnung“ DOC wurde in Italien am 12. Juli 1963 analog der französischen AOC („Appellation D’Origine Contrôlée“) unterzeichnet. Der erste Wein mit dem DOC-Status war der Weißwein Vernaccia di San Gimignano aus der Toskana im Jahr 1966 (der mittlerweile das DOCG-Gütesiegel trägt).

Die Einführung dieses Qualitätsstandards wird heute als der Beginn der Eroberung des internationalen Marktes angesehen und trug wesentlich zur Schaffung des ausgezeichneten Rufes des italienischen Weins bei. In dieser Qualitätsstufe wird die Rebsorte, die Herkunft der Trauben und deren Reifegrad kontrolliert. Auch auf die Weinanbaupraktiken sowie auf die Einhaltung ihrer regionalen Traditionen wird ein Augenmerk gelegt. Zudem sind nur eingeschränkte Erntemengen erlaubt.

Die DOC-Vorschriften lassen im Gegensatz zur DOCG-Kategorie eine größere Produktvielfalt zu. So schmücken sich mittlerweile Prosecco- und Rosé-Sekt-Flaschen mit dem DOC-Qualitätssiegel.

3) Denominazione di Origine Controllata e Garantita (DOCG)

DOCG („kontrollierte und garantierte Ursprungsbezeichnung“) ist die höchste Klassifizierung italienischer Weine; eingeführt, um die bestmögliche Qualität zu gewährleisten. Als Voraussetzung dafür muss zunächst der Wein das Qualitätssiegel DOC über einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren nachweisen können. Erst dann erfolgt überhaupt eine Prüfungszulassung zur obersten Einstufung.

Diese gibt strenge Regeln für die Produktion der DOCG-Weine vor. Verwendet werden dürfen nur zugelassene Rebsorten in einer begrenzten Ernteertragsmenge, die aus einem bestimmten Gebiet stammen. Die Reife der Trauben, alle Stufen und Verfahren der Weinherstellung sowie die Verschlusszeiten in Fässern und Flaschen werden gründlich kontrolliert.

Zudem unterliegt jeder DOCG-Wein einem strengen Auswahlverfahren und wird zum Schluss neben einer chemischen auch in einer sensorischen Analyse durch eine professionelle Kommission verkostet. Um Fälschungen zu unterbinden, haben DOCG-Weine individuelle Banderolen mit behördlichen Prüfnummern um den Flaschenhals.

Die höchste DOCG-Kategorie wurde zum ersten Mal 1980 an die Rotweine Brunello di Montalcino, Nobile di Montepulciano, Chianti Classico (Toskana), Barolo und Barbaresco (Piemont) verliehen.

Es wird derzeit von 524 italienischen Weinen mit diesen Gütesiegeln gesprochen: davon 118 IGT, 331 DOC sowie 75 DOCG. Dies entspricht in etwa einem Anteil von 70% der gesamten italienischen Weinherstellung.

Die einheitliche Europäische Klassifizierung

Seit 2012 können alle europäischen Weine, auch die italienischen, mit einer einzigen dreistufigen Klassifizierung der geschützten Bezeichnungen anstelle der nationalen versehen werden:

  • Indicazione Geografica Protetta (IGP)
  • Denominazione di Origine Protetta (DOP)
  • Denominazione di Origine Protetta (DOP con indicazione della sottozona o della menzione geografica aggiuntiva)

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ist es jedoch erlaubt, wie bisher die traditionellen Klassifizierungen in Bezug auf die Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zu verwenden. So gut wie alle Weingüter, auch die italienischen, bevorzugen weiterhin die klassischen eingeführten Begriffe, da diese am besten ein Bild über die Qualität sowie die Unterschiede und Besonderheiten der jeweiligen Weinregionen vermitteln.